Nach monatelangen Verhandlungen einigte man sich jetzt auf die Regelung zur Koordinierung der Radiofrequenzen. Die Französische Gemeinschaft hat zwei besondere Zusammenarbeitsabkommen mit der DG geschlossen.
Das eine regelt die Nutzung von Frequenzen, die unter die Zuständigkeit der jeweils anderen Gemeinschaft fallen. Dies insbesondere, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Erfüllung ihrer Aufgabe im vollen Umfang zu ermöglichen. Diese Funkfrequenzen liegen weiterhin in der Zuständigkeit der Gemeinschaft, die sie bereitstellt, während der anderen Gemeinschaft ein Nutzungsrecht eingeräumt wird.
Das andere Abkommen betrifft die Zurverfügungstellung einer in Lüttich angesiedelten Frequenz durch die Französische Gemeinschaft, um die Ausstrahlung des BRF-Programms auch außerhalb der DG zugunsten der deutschsprachigen Mitbürger zu garantieren.
"Die Abkommen zielen vor allem auf die Sicherung dieser für die Deutschsprachige Gemeinschaft unabdingbaren Radiofrequenzen ab, damit Ostbelgier auch außerhalb der Deutschsprachigen Gemeinschaft in ihrer Muttersprache informiert werden", erläuterte Ministerin Isabelle Weykmans.
mitt/rs