Dort soll festgelegt werden, was genau im Rahmen der Kompetenzübertragungen Wohnungsbau, Raumordnung und Energie an die DG übertragen werden soll.
Gleichzeitig wird untersucht, wo ein Kooperationsabkommen zwischen den beiden Teilstaaten nötig ist. So soll verhindert werden, dass Anträge im Bereich Raumordnung in Eupen und in Namur eingereicht werden müssen. Zum Beispiel bei verschiedenen Energie- und Umweltaspekten, bei denen die Wallonie auch nach der Kompetenzübertragung zuständig bleibt.
Bis Ende 2018 sollen die entsprechenden Texte von den beiden Regierungen abgenommen werden. Im Frühjahr 2019 sollen die Parlamente dann darüber abstimmen.
mitt/ake