Dieser hatte den Minister zu den Landungsmöglichkeiten von Rettungshubschraubern am St. Nikolaus-Hospital in Eupen befragt. Grundsätzlich könne ein Rettungshubschrauber bei einem Noteinsatz überall landen, anders verhalte es sich beim Abtransport des Patienten. In diesem Fall dürfe der Hubschrauber nur auf anerkannten Landeplätzen landen, die die rechtlichen Mindestnormen der Sicherheit einhielten.
Der föderale öffentliche Dienst Mobilität habe seit 2012 den Einrichtungen zwei Jahre Zeit gegeben, sich anzupassen. Die Stadt Eupen habe vor kurzem das St. Nikolaus-Krankenhaus schriftlich gefragt, ob es die Anerkennung eines Landeplatzes anstrebe. Die Antwort stehe noch aus.
Bei normalen Krankentransporten dürfe der Rettungshubschrauber weiterhin an den Krankenhausstandorten landen.
mitt/cd