Wenn im Oktober die Bürger der neun DG-Gemeinden in die Wahlbüros gehen, soll am besten alles so sein, wie immer: Wahlaufforderung abgeben, abstimmen, Stimmzettel einscannen, fertig. Hinter den Kulissen wird aber einiges anders.
Nach dem Wahldebakel von 2014 hat die Gemeinschaft die Organisation der Wahlen übernommen. Hier soll weiter am Computer abgestimmt werden, während die Wallonische Region auf Papier wählt. Das ist eine ganz neue Zuständigkeit, und damit auch eine ganz neue Erfahrung für die zuständige Verwaltung, meint die Ministerin für lokale Behörden, Isabelle Weykmans.
"Das ist sehr umfangreich, weil alles bis ins Detail und jede Eventualität vorgesehen werden muss. Vor allem müssen wir aber mit sehr vielen Partnern arbeiten. Wir müssen alles mit der Wallonischen Region sehr eng absprechen, weil die Provinzwahl zur gleichen Zeit stattfindet, aber auch mit der föderalen Ebene."
"Der Aufwand in der Technik und in der juristischen Vorarbeit ist für die Verwaltung der Deutschsprachigen Gemeinschaft noch nie so dagewesen", sagt Weykmans.
Neu sind auch die Computer, an denen die Bürger im Oktober ihre Stimme abgeben werden. Die Computer werden speziell für Wahlen gebaut und wurden 2014 schon bei den Wahlen in Flandern und in Teilen der Region Brüssel eingesetzt. Dort gab es keine Fehler bei der Stimmabgabe. Und dieselben Geräte werden nun auch für die DG angeschafft.
Nach der Entscheidung, weiterhin am Computer zu wählen, hat die DG keine andere Wahl, als die neuen Geräte zu bestellen. Sie werden vom Innenministerium vorgegeben – und sie sind nicht billig. Rund 770.000 Euro kostet die Anschaffung insgesamt. 20 Prozent der Kosten trägt der Föderalstaat, 40 Prozent die Gemeinschaft. Die restlichen 40 Prozent müssen die Gemeinden tragen, anteilig je nach Wählerzahl. Burg Reuland bezahlt also zum Beispiel wesentlich weniger als eine bevölkerungsstarke Gemeinde wie Eupen.
Im Durchschnitt bezahlt jede Gemeinde in der DG rund 34.000 Euro für die neuen Wahlcomputer. Das ist eine stolze Summe, zumal die Computer nach aktuellem Plan nur drei Mal zum Einsatz kommen: Bei den Wahlen 2018, 2019 und 2024. Dann läuft der Dienstleistungsvertrag mit dem aktuellen Anbieter aus. Und wenn die nächste Ausschreibung an die Konkurrenz geht, könnte es durchaus sein, dass dann wieder neue Computer gekauft werden müssen.
Und wieder gilt die gleiche Regel: Für den Wähler vor der Maschine ändert sich fast nichts, außer dass er nun am Ende des Wahlvorgangs keine Karte mit Magnetstreifen, sondern ein Papier in die Urne schiebt. "Auf diesem Zettel ist der Wahlvorgang als QR-Code abgebildet, außerdem ist schriftlich festgehalten, was genau gewählt wurde", erklärt Weykmans.
Die Wahlergebnisse werden weiterhin sofort ans Innenministerium übermittelt. Direkt nach der Auszählung der Stimmen werden sie dann auf den Seiten des Innenministeriums und der DG veröffentlicht.
ake/km