Kommissions-Anwalt Leo Flyynn sagte vor dem Gericht in Luxemburg, das US-Unternehmen aus Tennessee sei "keine interessierte Partei". Nexovation sei nicht auf dem Markt von Rennstrecken aktiv und daher nicht vom Verkauf an Capricorn in der Konkurrenzfähigkeit betroffen. Der Nexovation-Rechtsanwalt erklärte, das Unternehmen bleibe an der Rennstrecke in der Eifel interessiert.
Der Nürburgring war nach dem Scheitern eines Freizeit-Projekts 2014 für 77 Millionen Euro an Capricorn verkauft worden. Nexovation hatte damals nach eigenen Angaben 150 Millionen Euro geboten.
Mit seiner Klage möchte Nexovation erreichen, dass der Verkauf für nicht rechtmäßig erklärt wird. Damals habe unbedingt ein deutsches Unternehmen den Zuschlag erhalten sollen.
dpa/rs