4 Kommentare

  1. Sehr geehrte Frau Eickhoff,
    für die Aufnahme eines Pflegekindes gibt es keine Altersgrenze.
    Wir würden uns freuen, wenn Sie sich als Pflegefamilie bewerben würden.
    Herzliche Grüße,
    Michael Mertens
    Pflegefamiliendienst

  2. So, wie „Kaleido Ostbelgien“ nicht für ganz Ostbelgien, sondern nur für die Deutschsprachige Gemeinschaft zuständig ist, ist der „Pflegefamiliendienst Ostbelgien“ wohl auch nur für die DG zuständig.
    Die Tourismusagentur Ostbelgien ist hingegen für ganz Ostbelgien inkl. Malmedy und Weismes und nicht nur für die DG zuständig.
    Das Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist für die DG zuständig, nicht für Ostbelgien.
    In Ostbelgien gibt es 3 Krankenhäuser, in der Deutschsprachigen Gemeinschaft hingegen 2...
    Der zu bestimmende Ostbelgische Künstler 2017 muss in der DG wohnen oder sich thematisch mit der DG auseinandersetzen, also nicht mit dem ostbelgischen Malmedy oder Weismes.
    Prima! ?

  3. Herr Leonard, "Das Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist für die DG zuständig, nicht für Ostbelgien." Sie bringen mich noch auf Ideen.

    Wenn wir schon mit der Brechstange einen auf "ob-Land" machen wollen plus jeden Morgen Brabançonne auf französisch in allen Schulen und Kindergärten, können wir doch als fleißige deutschsprachige Sozialversicherungseinzahler einfach mal alle AL-Geld-Bezieher aus den Wallonischen ob-Dörfern vom ADG bezahlen.

    Das entlastet die föderale CAPAC und wäre doch ein Zeichen des Guten Willens "echter Solidarität" für ganz ob-Land.