Die belgische Menschenrechtsliga hatte am Montagmorgen ein Eilverfahren für die rund 100 Flüchtlinge vor Gericht beantragt. Die Menschen waren Ende September am Brüsseler Nordbahnhof von der Polizei aufgegriffen und in das geschlossene Zentrum nach Vottem gebracht worden. Ihre Abschiebung in den Sudan sollte bis Ende kommender Woche durchgezogen werden.
Zuvor hatte Staatssekretär Theo Francken die sudanesische Regierung eingeschaltet, um die Menschen zu identifizieren. Da der Sudan wegen Menschenrechtsverletzungen und Folter international in der Kritik steht, hatte dieses Vorgehen für Empörung gesorgt.
Das Lütticher Gericht beruft sich in seinem Urteil auf den Artikel 3 der europäischen Menschenrechtskonvention: Demnach darf niemand der Folter unterworfen werden.
belga/dop