Vor zwei Jahren hatte das Strafgericht in Eupen eine Gefängnisstrafe von einem Jahr auf Bewährung sowie eine Geldstrafe verhängt. Für die AS Eupen gab es in Lüttich, genau wie in der Ersten Instanz, einen Freispruch.
Das Lütticher Gericht befand Theissen der Fälschung in betrügerischer Absicht für schuldig. Ihm war von der Anklage vorgeworfen worden, einen schriftlichen Einspruch gegen die Wertung eines im Abstiegskampf wichtigen Nachholspiels rückdatiert zu haben.
Theissen bleibt jetzt nur noch der Weg zum Kassationshof, um eventuell über einen Formfehler das Urteil des Appellationshofes anzufechten.
Rudi Schroeder - Archivbild: Eric Lalmand/BELGA