Höhere Gewalt: Hochwasseropfer haben Anrecht auf zeitweiliges Arbeitslosengeld
Arbeitnehmer, die wegen der Hochwasserkatastrophe nicht arbeiten gehen können, und betroffene Unternehmen haben Anrecht auf zeitweiliges Arbeitslosengeld wegen höherer Gewalt. Das berichtet am Freitag die Wirtschaftszeitung L'Echo.