Verfassungsgerichtshof ändert Salduz-Gesetz
Das Verfassungsgericht hat geurteilt, dass die Polizei einen Verdächtigen, der noch nicht verhaftet ist, deutlich darauf hinweisen muss, dass dieser die Aussage verweigern darf. Außerdem hat ein Festgenommener das Recht, bei jedem Verhör einen Anwalt hinzuzuziehen.