SNI: Vollzeitbeschäftigte werden steuerlich bestraft
Wer Vollzeit arbeitet, hat das Nachsehen - zumindest steuerlich betrachtet. Berechnungen des Selbstständigenverbandes SNI zufolge, erhalten Vollzeit-Arbeitnehmer nämlich bei weitem nicht das doppelte Nettogehalt einer Halbzeitkraft.