Screening von Flugpassagieren offiziell gestartet - Jambon: Bekämpfung des Terrorismus
Wer ist wann wohin gereist? Und wie oft? Im Prinzip geht das niemanden etwas an. Es sei denn, die Person steht im Verdacht, in kriminelle Machenschaften verwickelt zu sein, und wird deshalb auch von Sicherheitsdiensten überwacht. Dann können solche Reiseinformationen für die Behörden auf einmal sehr nützlich werden. Auf EU-Ebene gibt es inzwischen eine Richtlinie, die die Verwendung solcher Daten regelt. Belgien gehört jetzt zu den ersten Ländern, die eine derartige Datenbank und eine dazugehörige Ermittlereinheit lancieren.