Die N-VA spricht sich dafür aus, dass Arbeitgeber bei Erkrankungen von Beschäftigten bereits am ersten Tag des Fernbleibens vom Arbeitsplatz ein Attest verlangen können.
Einen entsprechenden Gesetzesvorschlag hat der N-VA-Fraktionsvorsitzende Axel Ronse vorgelegt. Allerdings sind sich die Parteien innerhalb der Föderalregierung in dieser Frage nicht einig.
Ab 2022 konnten Angestellte von Betrieben mit mindestens 50 Beschäftigten bei Krankheit bis zu drei Mal im Jahr zu Hause bleiben, ohne eine ärztliche Bescheinigung einreichen zu müssen. In diesem Jahr wurde die Häufigkeit auf zwei Mal pro Jahr beschränkt.
Laut einer Erhebung des Personaldienstleisters Securex im Jahr 2024 ist die Zahl der eintägigen Fehlzeiten in Betrieben, die die Attestpflicht abgeschafft haben, um fast 68 Prozent gestiegen.
belga/moko