Wer wegen Krankheit bei der Arbeit fehlt, soll schon ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen. Das fordert die N-VA in einem neuen Gesetzesvorschlag. Zurzeit dürfen Arbeitnehmer bis zu zwei Tage im Jahr ohne ärztliches Attest bei der Arbeit fehlen.
Erst vor vier Jahren war die Pflicht zum ärztlichen Attest ab dem allerersten Krankheitstag abgeschafft worden. Drei Tage im Jahr durften seitdem Arbeitnehmer wegen Krankheit fehlen, ohne ein ärztliches Attest vorlegen zu müssen.
Schon damals hatte die N-VA als Oppositionspartei vor Missbrauch gewarnt. Vollkommen zurecht, wie eine Erhebung des Personaldienstleisters Securex gezeigt hat. Im Jahr 2024 war die Zahl der eintägigen Fehlzeiten in Betrieben, die die Attestpflicht abgeschafft haben, um fast 68 Prozent gestiegen.
Seit Beginn des laufenden Jahres sind nur noch zwei Krankheitstage ohne ärztliche Bescheinigung erlaubt. Aber auch das ist der N-VA noch nicht genug. Ihren Gesetzesvorschlag hat sie allerdings nicht in Absprache mit den Koalitionspartnern eingereicht. Der zuständige Sozialausschuss in der Kammer lässt den Vorschlag jetzt zunächst von Experten prüfen.
Der flämische Arbeitgeberverband Voka begrüßt den Vorstoß der N-VA. Die Regel hätte vor vier Jahren niemals geändert werden dürfen, teilt Voka mit.
belga/moko