Das Gesetz von 1990 zur Liberalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen hat hierzulande einen ganz besonderen Charakter. Nicht, weil Belgien etwa zu den Pionieren in diesem Bereich gehört hätte. Eher im Gegenteil, denn in Großbritannien wurde Abtreibung bereits Ende der 1960er Jahre legalisiert, Frankreich folgte Mitte der 70er. "Besonders" ist die belgische Regelung, weil sie seinerzeit eine beispiellose Verfassungskrise auslöste.
1990 weigerte sich König Baudouin, das entsprechende Gesetz gegenzuzeichnen. Das war aber damals noch zwingend nötig, damit eine Bestimmung in Kraft treten konnte. Baudouin sei sogar bereit gewesen, deswegen abzudanken und ins Exil zu gehen, wie der Historiker Vincent Dujardin gerade erst in einer neuen Biographie enthüllt hat.
Das Ende ist bekannt: Unter Führung des damaligen Premierministers Wilfried Maertens wurde tief in die verfassungsrechtliche Trickkiste gegriffen: Der König wurde für regierungsunfähig erklärt für den Zeitraum, in dem das Gesetz zur Entkriminalisierung der Abtreibung erlassen werden konnte. Danach war er wieder regulär im Amt.
Etwas mehr als 35 Jahre ist das her. Und vom "Terrain" kommt schon länger die Forderung nach einer Reform. Zwar geht es da um zahlreiche Aspekte der aktuellen Regelung, die Debatte fokussiert sich aber eigentlich auf die Frist für straffreie Schwangerschaftsabbrüche. Hier gelten nämlich immer noch die Bestimmungen, die schon im Gesetz von 1990 standen: Demnach darf eine Abtreibung nur dann vorgenommen werden, wenn höchstens 12 Wochen seit der Befruchtung der Eizelle vergangen sind.
Geht es nach den Verfechtern einer Neuregelung, dann müsste diese Frist auf 18 Wochen angehoben werden. Rückendeckung gab es dafür von einer Expertenkommission, die vor einigen Jahren keine Einwände sah. Das Gremium empfahl einstimmig, die Frist auf 18 Wochen anzuheben. Zuständig für diese Problematik ist innerhalb der Föderalregierung Justizministerin Annelies Verlinden. Ihre Aufgabe war es, einen Kompromissvorschlag zu erstellen, auf dessen Grundlage dann über eine Neuregelung debattiert werden kann.
Verlinden hat jetzt also einen Entwurf vorgelegt. Darin folgt sie dem besagten Expertengremium aber nicht. Die Frist für straffreie Schwangerschaftsabbrüche würde demnach von zwölf auf 14 Wochen angehoben. Ausnahme sei eine Schwangerschaft, die eine Folge von nicht-einvernehmlichem Geschlechtsverkehr ist, also zum Beispiel eine Vergewaltigung. "Nur in diesem Fall gilt eine Frist von 18 Wochen", sagte Verlinden in der VRT.
Für die Verfechter einer tiefgreifenden Reform war das eine kalte Dusche. Eine Verlängerung der Frist von zwölf auf 14 Wochen: Damit bewegt sich Verlinden in ihren Augen an der absoluten Untergrenze des Verhandlungsspielraums. "Wie kommt Verlinden plötzlich doch wieder auf 14 Wochen? Warum setzt sie sich über die Empfehlung des Expertengremiums hinweg?", fragen sich ihre Kritiker. "Nun", so erwidert die Justizministerin lapidar: "'Experten empfehlen, Politiker entscheiden', so ist das nun mal. Und das gilt erst recht in ethischen Fragen"
Dennoch stellen sich einige Koalitionspartner die Frage, ob Verlindens Vorstoß überhaupt den Namen "Kompromissvorschlag" verdient. Denn: Dieser Entwurf trägt ganz klar die Handschrift der CD&V, also der Partei von Annelies Verlinden. Die flämischen Christdemokraten nehmen ja in ethischen Fragen oft eine sehr zurückhaltende Position ein. Und die Frist von 14 Wochen stand schwarz auf weiß im Wahlprogramm der CD&V.
"Das muss dafür immer noch kein CD&V-Vorschlag sein", verteidigt sich Verlinden in der VRT. Sie sei davon überzeugt, dass es auch innerhalb anderer Parteien durchaus Leute gibt, die hier einen differenzierten Standpunkt einnehmen.
"Schön und gut, aber es gibt da auch noch die anderen", würden wohl einige Koalitionspartner einhaken. Neben der MR ist vor allem Vooruit ein starker Verfechter einer Verlängerung der Frist auf 18 Wochen. In Sozialen Medien laufen die flämischen Sozialisten aktuell Sturm gegen den Verlinden-Entwurf. "Konstruktiv ist was anderes", sagt die Justizministerin. "Lasst uns doch einfach eine sachliche Debatte führen, ohne simplistische Schwarz-Weiß-Malerei"
Roger Pint