Mit der jetzt beschlossenen Rentenreform wird ein Bonus-Malus-System eingeführt. Der Grundgedanke dieses System ist es, Menschen zu belohnen, die über das normale Rentenalter hinaus weiterarbeiten. Die sollen dafür einen Bonus erhalten, also etwas mehr Geld als die normale Rente.
Andersherum sollen die Menschen, die in den Vorruhestand gehen möchten oder nicht lange genug gearbeitet haben, Abschläge bei der Rente bekommen, einen Malus.
Bonus-Malus-System mit Faustformel und "Sonderzeiten"
Als Faustformel gilt dabei, dass man 35 Jahre lang mindestens 156 Tage pro Jahr gearbeitet haben muss, um Anspruch auf die volle Rente zu erhalten. Alle Arbeitszeit, die darüber liegt, wird als Bonus angerechnet. Alles, was darunter liegt, fällt in den Anwendungsbereich der Malus-Regelungen.
"Sonderzeiten" wie Elternurlaub, Arbeitslosigkeit, längerem Ausfall wegen Krankheiten oder Pflege von Angehörigen werden beim Malus-System mitberücksichtigt. Wenn eine Mutter oder ein Vater für die Kinderbetreuung seinen Elternurlaub nimmt und damit nicht arbeiten geht, wird diese Zeit trotzdem als Arbeitszeit gewertet. Wegen Elternzeit oder längerer Krankheit soll kein Arbeitnehmer in die Malus-Regelung abrutschen.
67 Jahre bleibt das "normale" Renteneintrittsalter
Um allerdings in den Bonus-Bereich zu kommen, muss ein Arbeitnehmer dagegen tatsächlich 35 Jahre mindestens 156 Tage pro Jahr gearbeitet haben. Hierfür kann man Elternurlaubszeiten oder Arbeitslosigkeit nicht anrechnen lassen – so zumindest die bisherige Lesart der Texte.
Das normale Renteneinstiegsalter bleibt wie bisher bei 67 Jahren Für einige Berufsgruppen allerdings, die bislang bereits vor 67 Jahren ganz normal in Rente gehen können, wie zum Beispiel Bahnmitarbeiter oder Soldaten, soll das Renteneinstiegsalter schrittweise angehoben werden, bis auch dort die 67 Jahre erreicht sind.
Weil die Änderungen Auswirkungen auf das Datum des Rentenbeginns haben können - insbesondere für Arbeitnehmer, die vorzeitig in Rente gehen wollen -, werden die Informationen zum individuellen Rentenbeginn vorübergehend von der Internetseite mypension.be entfernt. Die Anpassungen an die neuen Regelungen sollen im Herbst erfolgen.
Neue Berechnung der Pension für Beamte
Eine Änderung wird es auch bei der Pension für Beamte geben. Bislang wird die Höhe ihrer der Pension aufgrund des Gehalts der letzten zehn Dienstjahre berechnet. Künftig sollen die Gehälter der ganzen Karriere als Berechnungsgrundlage für die Pensionshöhe berücksichtigt werden. Das soll schrittweise erfolgen.
Konkret wird das dazu führen, dass die Pensionen für Beamte künftig niedriger ausfallen werden als heute.
Neben der Rentenreform lag vor der Abstimmung viel Augenmerk auf dem so genannte Programmgesetz – ein Bündel von verschiedenen Reformvorhaben der Föderalregierung. Für besonders viel Diskussionsstoff hat darin der so genannte Indexdeckel geführt. Der ist jetzt beschlossen, ab Juni, also in wenigen Tagen, könnte die Neuerung bereits greifen.
Wie der Indexdeckel funktioniert
Sie sieht folgendes vor: Wenn eine Indexanpassung von Löhnen und Gehältern ansteht, sollen alle Brutto-Beträge, die über 4.000 Euro liegen, nicht indexiert werden. Beispiel: Wenn jemand 6.000 Euro brutto verdient, werden 4.000 Euro indexiert, die 2.000 Euro darüber aber nicht.
Das gleiche System soll auch bei Renten angewendet werden. Da liegt der Grenzbetrag bei 2.000 Euro. Wer eine Rente von 2.500 Euro pro Monat erhält, bekommt eine Indexanpassung für 2.000 Euro.
Zweimal soll dieser Indexdeckel in den folgenden Monaten und Jahren angewendet werden. Eine grundsätzliche Regel für immer ist das also erstmal noch nicht.
Strom wird billiger, Gas, Öl und Fliegen teurer
Neuerungen wird es auch bei der Gestaltung der Energiepreise geben. Für Gas und Öl sollen die Akzisen, also Abgaben an den Staat, in verschiedenen Etappen ab August steigen, gleichzeitig die Akzisen auf Strom in mehreren Etappen fallen.
Beim Fliegen soll sich die Ticketsteuer für Flüge ab 500 Kilometer Länge von zurzeit fünf auf zehn Euro pro Person zum 1. Januar erhöhen, und dann in den beiden folgenden Jahren jeweils nochmal um 50 Cent. Die Ticketsteuer fließt ebenfalls in die Kassen des Staats.
Kay Wagner