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Ein Drittel der Langzeitarbeitslosen bezieht jetzt Sozialhilfe

26.05.202613:40
  • Föderalregierung
  • ÖSHZ
Schild des Öffentlichen Sozialhilfezentrums in Anderlecht
Illustrationsbild: Eric Lalmand/Belga

Jeder Dritte, der im ersten Quartal des Jahres 2026 seine Arbeitslosenunterstützung verloren hat, bezieht nun ein Eingliederungseinkommen. Das meldet der Rechnungshof.

Insgesamt haben 55.247 Personen im Zuge der ersten beiden Wellen der Arbeitslosengeld-Reform ihr Anrecht auf Arbeitslosengeld verloren. Das waren 28.832 Personen in der Wallonie, 15.309 in der Region Brüssel, 10.892 in Flandern und 214 in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Von diesen Personen beziehen 17.606 jetzt ein Eingliederungseinkommen durch das ÖSHZ. Damit scheint sich die sogenannte Drei-Drittel-Hypothese zu bestätigen. Die Föderalregierung und das Landesamt für Arbeitsbeschaffung waren davon ausgegangen, dass mit der zeitlichen Begrenzung des Arbeitslosengeldes ein Drittel der Langzeitarbeitslosen wieder eine Beschäftigung findet, ein Drittel zum ÖSHZ muss und ein Drittel über ausreichende Mittel verfügt und keine Sozialhilfe beantragen wird.

Zuletzt hatte der Rechnungshof die Regierung kritisiert, weil sie die Zahl der zusätzlichen Empfänger von Eingliederungseinkommen unterschätze. Der Rechnungshof weist jedoch darauf hin, dass sich die Zahlen noch ändern könnten, insbesondere nach der dritten Welle ab dem 1. Juli.

belga/vk

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