Verbrecher, die schwere Straftaten begehen, können demnächst auch die belgische Nationalität verlieren. Die Kammer hat am Donnerstag einen entsprechenden Gesetzesvorschlag von Justizministerin Annelies Verlinden gutgeheißen.
Die Straftäter, die dafür in Frage kommen, müssen zu mindestens fünf Jahren Haft verurteilt worden sein und in einer Zeitspanne von 15 Jahren vor der Tat die belgische Nationalität erhalten haben.
Es geht vor allem um Taten im Bereich der organisierten Kriminalität und der Sittendelikte. Terroristen mit einer doppelten Staatsbürgerschaft verlieren künftig automatisch die belgische Nationalität.
vrt/est