Uneinheitliche gesetzliche Regelungen in puncto Herkunftsbezeichnungen - auf dieses Problem macht aktuell die Meeresschutzorganisation "Oceana" aufmerksam. Bei Fisch und Meeresfrüchten wie Tintenfisch muss zum Beispiel deutlich und unmittelbar ersichtlich sein, um welche Art es sich handelt, woher sie kommen und wie sie gefangen worden sind.
Allerdings nur, wenn sie als Ganzes oder filetiert frisch, gefroren oder geräuchert verkauft werden - in Supermärkten oder bei Fischhändlern, wie Vanya Vulperhorst vom Brüsseler Büro von Oceana erklärt. Diese Regelung gilt aber explizit nicht für Restaurants, Kantinen und Hotels, obwohl sie für fast ein Drittel des europäischen Konsums verantwortlich sind.
Es gibt weitere Ausnahmeregelungen. Die Kennzeichnungspflicht gilt auch nicht, wenn der Fisch und Co. konserviert oder schon weiterverarbeitet worden sind. Sprich selbst im Laden müssen zum Beispiel Dosenprodukte, Tintenfischringe, Fischstäbchen und anderweitig präparierte marine Lebensmittel keine Herkunftsbezeichnung haben. Das sind immerhin auch über ein Viertel der in der EU konsumierten Produkte.
Wir haben bei fast der Hälfte des Fisches und der Meeresfrüchte, die auf unseren Tellern landen, keine Ahnung, was wir da genau essen, wo es herkommt und wie es gefangen worden ist. Dabei sind das Fragen, die uns interessieren sollten. Beispielsweise bei Tintenfisch, der in Europa immer beliebter wird.
Für Tintenfisch gibt es nämlich immer noch keine Fangquoten - von Nachhaltigkeit, Kontrolle und Transparenz keine Spur. Außerdem werden die entsprechenden Flotten, gerade die aus Asien, auch sehr oft mit illegaler Fischerei und Zwangsarbeit in Zusammenhang gebracht. Tintenfisch auf belgischen Tellern kommt sehr oft von chinesischen Fangflotten, wie eine gerade veröffentlichte Oceana-Studie zeigt.
Deswegen fordert die Meeresschutzorganisation auch eine Vereinheitlichung der Kennzeichnungspflicht. Den Verbrauchern müssten alle notwendigen Informationen unaufgefordert zur Verfügung gestellt werden. Damit sie sicher sein könnten, dass der Fisch und die Meeresfrüchte, die sie essen, auf eine Art und Weise gefangen worden seien, die in Ordnung sei für die Besatzungen der Schiffe und für die Natur, fasst Vulperhorst zusammen.
Das wäre auch im Interesse der europäischen Wirtschaft und der Fischereiindustrie, weil hier streng kontrolliert wird, dass sie sich an geltende Gesetze und Regeln hält. Illegale Praktiken verzerren den Wettbewerb, das führt dazu, dass europäische Fischer nicht mit den Preisen der Konkurrenz von außen mithalten können.
Boris Schmidt