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EU-Vorschläge zur Deckung des Ukraine-Finanzierungsbedarfs: "Haben belgische Bedenken berücksichtigt"

03.12.202518:24
  • Europäische Union
  • Föderalregierung
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (Bild: Nicolas Tucat/AFP)

Die EU-Kommission hat zwei Gesetzesvorschläge gemacht, um den Finanzierungsbedarf der Ukraine für die kommenden zwei Jahre zu decken.

Eine Möglichkeit sei die gemeinsame Aufnahme eines Kredits durch die Mitgliedsstaaten, so die Kommissionsvorsitzende Ursula von der Leyen. Außerdem gebe es auch die Option, die eingefrorenen russischen Vermögenswerte für einen Kredit an die Ukraine zu nutzen. Das hatte Belgien bisher immer abgelehnt. Die EU-Kommission kommt Belgien nun aber mit einem angepassten Vorschlag entgegen.

Die EU-Staaten hatten sich bereits während der Corona-Pandemie gemeinsam Geld auf den europäischen Finanzmärkten geliehen. Solche sogenannten "Eurobonds" könnten nun auch zur Finanzierung der Ukraine genutzt werden, so die EU-Kommission. Das würde allerdings Einstimmigkeit erfordern, die fraglich ist.

Für die Verwendung eingefrorener russischer Vermögen würde hingegen eine sogenannte "qualifizierte Mehrheit" reichen. Damit könnte Belgien zumindest theoretisch übergangen werden.

Die Kommission habe Belgiens Bedenken sehr sorgfältig zugehört, so EU-Kommissionsvorsitzende Ursula Von der Leyen. Und sie habe fast alle berücksichtigt.

So sollen etwa nicht mehr nur russische Vermögen herangezogen werden, die beim belgischen privaten Finanzunternehmen Euroclear lagern, sondern aus der gesamten EU. Das hatte Premierminister De Wever zuvor gefordert. Außerdem sollen starke Absicherungsmechanismen russische Vergeltungsmaßnahmen verhindern.

Die EU-Staaten haben nun bis zum EU-Gipfel am 18. Dezember Zeit, sich zu den Vorschlägen zu äußern.

Boris Schmidt

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