Im Zusammenhang mit den Überfällen der Killerbande von Brabant hat die Anklagekammer von Mons zusätzliche Ermittlungsmaßnahmen angeordnet. Die föderale Staatsanwaltschaft teilte dazu mit, mehrere Anwälte der Hinterbliebenen hätten die Ermittlungen beantragt. Sie sollen klären, ob eine Verbindung zu zwei französischen Kriminellen besteht. Dazu sind DNA-Abgleiche notwendig.
Die Killerbande von Brabant verübte in den 80er Jahren eine Serie von Überfällen hauptsächlich auf Supermärkte. Dabei wurden 28 Menschen getötet.
Im Juni vergangenen Jahres hatte die föderale Staatsanwaltschaft die Hinterbliebenen der Opfer darüber informiert, dass die Ermittlungen nach mehr als vierzig Jahren ergebnislos eingestellt wurden. Für die Zivilparteien bestand anschließend noch die Möglichkeit, weitere Ermittlungen zu beantragen.
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