Das Verfassungsgericht hat das Gesetz zum Bürgerdienst aufgehoben. Das Gesetz wurde im Mai 2024 unter der damaligen Vivaldi-Regierung unter Premierminister De Croo verabschiedet.
Es sollte jungen Arbeitslosen zwischen 18 und 25 Jahren die Möglichkeit geben, sich über einen Zeitraum von sechs Monaten bis zu einem Jahr für einen sozialen Verein zu engagieren. Dafür sollten sie eine Vergütung von maximal 550 Euro erhalten, ohne den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu verlieren.
Das Verfassungsgericht begründet sein Urteil damit, dass die Föderalregierung mit dem Gesetz ihre Kompetenzen überschritten habe. Die Themen Jugend und Bildung fallen in den Kompetenzbereich der Teilstaaten.
rtbf/sh