Ab dem 1. Oktober sinkt die Pauschale für die Erstattung der Kosten für das Aufladen von Elektro-Firmenwagen.
Wer seinen Elektro-Firmenwagen zu Hause auflädt, kann seit dem 1. Januar einen Pauschaltarif in Anspruch nehmen. Diese Pauschale wird im vierten Quartal jedoch erstmals gesenkt.
Der Pauschalbetrag wird pro Quartal auf der Grundlage der durchschnittlichen Strompreise berechnet, die die föderale Energieregulierungsbehörde CREG jeden Monat veröffentlicht. Für jede Region gilt ein anderer Betrag. In der Wallonie wird mit 34,5 Cent pro Kilowattstunde der höchste Pauschalbetrag erstattet.
Die Pauschalregelung sollte zunächst bis Jahresende gelten, im Juni entschied Finanzminister Jambon (N-VA), dass sie dauerhaft in Anspruch genommen werden kann.
belga/sh