Der Kassationshof hat im Fall der Unterbringung des Mörders Freddy Horion das Urteil des Antwerpener Berufungsgerichts bestätigt.
Dieses hatte angeordnet, dass der 77-Jährige in eine psychiatrische Einrichtung verlegt wird. Dagegen hatte der belgische Staat Berufung eingelegt.
Horion hatte im Februar 1979 in Gent sechs Menschen erschossen. 1980 wurde er deshalb zu lebenslanger Haft verurteilt.
vrt/belga/moko