Zu den im Programmgesetz gebündelten Reformen gehört unter anderem die umstrittene Reform des Arbeitsmarktes. Die auffälligste diesbezügliche Maßnahme ist die zeitliche Begrenzung des Arbeitslosengelds auf künftig maximal nur noch zwei Jahre. Diese Reform soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten - das hat der föderale MR-Arbeitsminister David Clarinval bestätigt.
Außerdem beinhaltet das Programmgesetz auch diverse fiskale Maßnahmen. Darunter fällt etwa die Beibehaltung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes von sechs Prozent für den Abriss und Wiederaufbau von Immobilien. Diese Regelung war eigentlich zum 1. Juli ausgelaufen. Die geplante Verlängerung hatte sich aber verzögert, weil die Kammer eben noch nicht über das Programmgesetz abgestimmt hat.
Theoretisch kann sie erst wieder in Kraft treten, wenn darüber abgestimmt worden ist und die entsprechenden Texte auch im Staatsblatt veröffentlicht worden sind. N-VA-Finanzminister Jan Jambon hat jedoch angekündigt, dass es bis dahin zur Überbrückung eine "verwaltungstechnische Toleranz" geben werde, damit die reduzierte Mehrwertsteuer ohne Unterbrechung angewandt werden könne.
Boris Schmidt