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Meldepflicht: Kinder- und Jugendhilfe reagiert besorgt auf Gesetzesvorschlag der N-VA

02.06.202517:39
  • Kammer
  • N-VA
Gewalt gegen Frauen (Illustrationsbild)
Illustrationsbild: © Tinnakorn/PantherMedia

Wie können Kinder und Jugendliche besser gegen Missbrauch geschützt werden? Kammerabgeordnete der N-VA schlagen vor, dass Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendhilfe melden müssen, wenn sie Kenntnis haben von möglicherweise strafrechtlich relevanten Vorfällen. Aber der Gesetzesvorschlag stößt auf Widerstand.

Es geht um Paragraph 458bis des Strafgesetzesbuches, der 2011 eingeführt worden war. Er ermöglicht es, dass Menschen über Vorfälle sprechen dürfen, über die sie sonst wegen ihres Berufsgeheimnisses schweigen müssten - also eine Art Entbindung von der Schweigepflicht für schwere Vergehen wie Sexualverbrechen, Totschlag, Körperverletzung, Nahrungsentzug, Vernachlässigung und Ähnliches.

Paragraph 458bis erlaubt damit unter anderem Psychologen, Gesundheitspersonal, Anwälten und Sozialarbeitern, die Behörden zu informieren, wenn sie Kenntnis erhalten über entsprechende schwere Vergehen. Wenn es nach der N-VA geht, soll diese Möglichkeit in eine Pflicht umgewandelt werden. Das sorgt für viel Unmut und Sorge in der Kinder- und Jugendhilfe.

Über 300 im Sektor tätige Organisationen und mehr als 2.800 Bürger haben bereits einen offenen Brief unterschrieben gegen den Gesetzesvorstoß. Sie wollen, dass der Sektor einbezogen wird in eine mögliche Reform des Gesetzes. Die Intention der N-VA, Kinder besser schützen zu wollen, sei ja vollkommen legitim, erklärt etwa Tim Stroobants vom flämischen Expertisezentrum für Kindesmisshandlung in der VRT. Kinder hätten auch absolut ein Anrecht auf Sicherheit und auf angemessene Versorgung.

Aber das Problem sei ein anderes: Viele Menschen glaubten, dass sich Probleme wie Kindesmisshandlung am besten durch schnelles und hartes Eingreifen lösen ließen im Sinne von: möglichst schnell Anzeige erstatten, damit die Justiz ihre Arbeit tun könne. Die Praxis und die Geschichte lehrten aber, dass das oft nicht der Fall sei. Der beste Weg sei vielmehr oft sehr langwierig und beinhalte ein zeitintensives Herantasten unter Einbeziehung nicht nur der Opfer, sondern auch ihres Umfelds.

In manchen Fällen müsse man natürlich die Behörden informieren, das geschehe auch regelmäßig, unterstreicht Stroobants. Das eine schließe also das andere nicht aus, die Möglichkeiten ergänzten sich gegenseitig. Der Gesetzesvorschlag der N-VA wolle aber alles reduzieren auf die Frage "melden oder nicht melden". Und das sei einfach potenziell kontraproduktiv, insbesondere was das Vertrauensverhältnis angehe zwischen möglichen Opfern und ihren Ansprechpartnern in der Kinder- und Jugendhilfe. Es sei zu befürchten, dass dieses Vertrauensverhältnis unter Druck gerate und dass die Helfer den möglichen Opfern dadurch auch weniger entgegenkommen könnten als bisher.

Gerade im Fall von Kindern sei es doch oft so, dass es Bezugspersonen aus ihrem Umfeld seien, die ihnen schadeten. Aber es blieben trotzdem Bezugspersonen, die Kinder wollten also oft nicht, dass ihnen etwas passiere. Wenn sie also fürchten müssten, dass unmittelbar Polizei und Justiz eingeschaltet würden, dann helfe das den Opfern absolut nicht. Dann bestehe die Gefahr, dass sich Kinder und Jugendliche in den Gesprächen mit den Helfern selbst zensierten, um etwa Angehörige nicht zu belasten, führt Sonja Delbeecke vom Ausschuss für Wachsamkeit in der geistigen Gesundheitsversorgung aus.

So eine Selbstzensur könne dazu führen, dass Opfer nicht mehr die Versorgung erhielten, die sie bräuchten. Oder dass sie möglicherweise gar nicht mehr erst den Schritt machten, Hilfe zu suchen.

Boris Schmidt

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