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Killerbande von Brabant: Berufungsgericht ordnet neue Untersuchungen an

25.04.202506:3625.04.2025 - 12:08
  • Hennegau
  • Killerbande von Brabant
Attacke auf den Delhaize-Supermarkt von Aalst am 9. November 1985 (Archivbild: Herwig Vergult/Belga)
Am 9. November 1985 überfiel die Killerbande von Brabant den Delhaize-Supermarkt von Aalst (Archivbild: Herwig Vergult/Belga)

Der Appellationshof von Mons hat neue Untersuchungen im Fall der Killerbande von Brabant angeordnet. Demnach werden die Ermittlungsbehörden dazu angehalten, der sogenannten "französischen Spur" nachzugehen. Die Killerbande von Brabant hatte zwischen 1982 und 1985 vor allem bei spektakulären Überfällen auf Supermärkte 28 Menschen getötet.

"Das ist ein großer Sieg für die Opfer und Angehörigen, und auch für die belgische Justiz", sagte Rechtsanwalt Patrick Ramaël in der RTBF. Er war es, der dafür gesorgt hat, dass nun auch die "französische Spur" im Fall der Killerbande von Brabant eingehender untersucht werden soll.

Eigentlich waren die Ermittlungen eingestellt worden. Im Juni vergangenen Jahres hatte die föderale Staatsanwaltschaft angekündigt, den Fall definitiv zu den Akten zu legen. Es dauerte aber nicht lange, da erwirkten die Nebenkläger doch wieder neue Ermittlungsaufgaben, unter anderem die Überprüfung eines Autokennzeichens.

Jetzt werden die Ermittlungen auf die so genannte "französische Spur" ausgedehnt, die bislang noch gar nicht verfolgt wurde. Grob gesagt geht es hier um die These, dass die Gebrüder Sliman aus Nordfrankreich die Köpfe der Killerbande waren.

Er sei jedenfalls davon überzeugt, dass man eine Akte nicht schließen kann, wenn nicht wirklich allen Spuren nachgegangen wurde, sagte Rechtsanwalt Ramaël.

Roger Pint

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