Der Zivilprozess über Schadensersatzzahlungen an die Opfer und Hinterbliebenen der Brüsseler Anschläge vom 22. März 2016 ist beendet. Bei der abschließenden Sitzung am Donnerstag wurde das Urteil nicht verlesen. Es wird den einzelnen Parteien schriftlich zugestellt.
Erst danach werden die 1.216 Opfer und Hinterbliebenen, die in dem Zivilprozess als Nebenkläger aufgetreten waren, erfahren, welcher Schadenersatz für sie festgelegt worden ist. Es ist vor allem ein symbolisches Urteil, denn die Verurteilten in dem Prozess werden den Schadenersatz nicht zahlen können.
Beim strafrechtlichen Prozess waren acht Angeklagte zu teils langen Haftstrafen verurteilt worden. Bei den Brüsseler Anschlägen waren 35 Menschen ums Leben gekommen und viele weitere verletzt worden.
belga/vrt/est