Test-Achats und Unia haben die SNCB wegen diskriminierender Preisgestaltung verklagt. Die Verbraucherschutzorganisation und die Gleichstellungsstelle werfen der Bahn vor, dass Tickets am Schalter teurer sind als beim Online-Kauf. Für den Online-Ticketkauf ist zudem ein internetfähiges Gerät nötig.
Wer weder über einen Computer, ein Tablet oder ein Smartphone verfügt, kann also gar nicht erst von dem Preisvorteil profitieren. Test-Achats und Unia sehen darin einen Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip.
rtbf/sh