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  • 80 Jahre BRF
-

Berufungsurteil: Julie Taton darf bei den Kommunalwahlen in Mons nicht kandidieren

18.09.202418:0718.09.2024 - 18:23
  • Gemeinderatswahlen
  • Hennegau
  • Wahlen vom 13. Oktober 2024
Julie Taton im Berufungsgericht von Mons
Julie Taton im Berufungsgericht von Mons (Bild: Virginie Lefour/Belga)

Die amtierende Kammerabgeordnete und frühere TV-Moderatorin Julie Taton ist mit ihrem Einspruch gegen ihren Ausschluss von den Kommunalwahlen in Mons ein weiteres Mal gescheitert. Das zuständige Berufungsgericht bestätigte am Mittwoch ein Urteil der ersten Instanz, wonach sie am 13. Oktober nicht für die MR-Liste "Mons en Mieux" antreten darf.

MR-Chef Georges-Louis Bouchez sprach schon von einer "schäbigen politischen Abrechnung" - Julie Taton ist also erneut mit ihrem Einspruch gescheitert. Eigentlich hätte die frischgebackene MR-Kammerabgeordnete, die als ehemalige Miss Belgien in den Medien Karriere gemacht hatte, bei den Kommunalwahlen auf Platz zwei der MR-Liste "Mons en mieux" antreten sollen - hinter ihrem Parteichef Georges-Louis Bouchez also.

Die 40-Jährige hatte in Mons ihren Wohnsitz angemeldet. Nur hatte die Polizei sie an besagter Adresse wiederholt nicht angetroffen. Die zuständigen kommunalen Behörden schlossen daraus, dass sie eben nicht in Mons wohne, und deshalb wurde sie zur Kommunalwahl nicht zugelassen.

Diese Entscheidung hat das zuständige Berufungsgericht jetzt also bestätigt. Klar sei sie enttäuscht, sagte Taton in der RTBF. Sie werde aber ihre Mitstreiter dennoch weiter unterstützen. Wenn es vielleicht auch noch eine letzte Einspruchsinstanz gebe, so habe sie persönlich die Absicht, es nunmehr dabei zu belassen.

MR-Chef Bouchez hat in den sozialen Medien bekanntgegeben, dass die Kandidatur von Julie Taton definitiv zurückgezogen wird. Er will eine andere Kandidatin präsentieren, die auf seiner Liste "Mons en Mieux" auf Platz zwei antreten wird.

belga/rop/est

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