Bei dem Prozess geht es um die Klagen von fünf Frauen, die zwischen 1946 und 1950 in der damaligen belgischen Kolonie Kongo geboren wurden - als Töchter einer kongolesischen Mutter und eines belgischen Vaters. Solche Kinder waren damals eine Schande für die belgischen Väter. Es war unmöglich, sie als eigene Kinder anzuerkennen.
Aber sie sollten auch nicht bei ihren afrikanischen Müttern bleiben, weil man sie als Gefahr für die Herrschaft der Weißen im Kongo sah.
Konsequent wurden diese Kinder deshalb ihren Müttern weggenommen, meist in katholische Einrichtungen weit entfernt von ihren Müttern gesteckt und dort erzogen.
Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Das sei ein Unrecht, das man ihnen damals angetan habe, sagen die fünf Klägerinnen. Dieser Rassismus sei ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit und auch eine Verletzung der Grundrechte, die jedem Menschen zustehen würden. Deshalb fordern sie zweierlei vom belgischen Staat.
Zum einen fordern sie eine klare Verurteilung des Staats für diese Behandlung, die sie erleiden mussten und die Nachteile, die daraus folgen: dass sie zum Beispiel keinen Kontakt zu ihren Müttern und Vätern hatten, keine offiziellen Papiere besaßen, keine Geburtsurkunden, keine Pässe und deshalb ihr ganzes Leben lang Schwierigkeiten hatten.
Sie fordern auch eine Verurteilung dafür, dass sie in den katholischen Einrichtungen misshandelt worden sind und diese Misshandlungen sogar System gehabt haben sollen.
50.000 Euro als Wiedergutmachung
Zum anderen geht es auch um etwas Geld, nämlich um 50.000 Euro, die der belgische Staat - mehr als symbolischen Betrag - den Frauen zahlen soll als Wiedergutmachung für das damals erlittene Unrecht.
Die Anwälte des Staats sind aber nicht bereit, die Anschuldigungen zu akzeptieren. Damals, als die Taten geschahen, habe die internationale Gemeinschaft kein Problem in diesen Handlungen gesehen, argumentieren sie. Für solche Taten könne man heute nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Klage im ersten Prozess abgewiesen
Dieser Argumentation waren – mehr oder weniger – auch die Richter im ersten Prozess gefolgt, der vor drei Jahren stattgefunden hatte. Die Klägerinnen waren damals mit ihrer Klage gescheitert, hatten aber Berufung gegen das Urteil eingelegt. Nur deshalb ist die Sache jetzt vor dem Berufungsgericht erneut verhandelt worden.
Das Urteil soll am 30. September verkündet werden.
Kay Wagner