In Brüssel startet am Montag der Berufungsprozess gegen den belgischen Staat wegen seiner Rassenpolitik während der Kolonialherrschaft im Kongo. Geklagt hatten fünf Frauen.
Die Frauen wurden zwischen 1946 und 1950 im Kongo als Kinder von kongolesischen Müttern und belgischen Vätern geboren. Sie wurden im Kleinkindalter entführt und in christliche Waisenhäuser gebracht, wo sie jahrelangen Misshandlungen ausgesetzt waren.
Archivunterlagen belegen, dass die Entführungen von belgischen Offizieren mit Wissen der katholischen Kirche organisiert wurden.
Die Frauen fordern eine Entschädigung vom Staat und Zugang zu den Dokumenten, die ihre Fälle betreffen. In erster Instanz wurde die Zivilklage der fünf Frauen abgelehnt.
Es handelt sich europaweit um die erste Klage dieser Art. Für das Berufungsverfahren sind zwei Tage angesetzt.
belga/sz/sh