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Glücksspielwerbung, Autokontrolle, Unterstützung für Hausärzte: Neuerungen traten zum 1. September in Kraft

03.09.202413:35
  • Brüssel
  • Europäische Union
  • Stib
Kalenderblatt vom 1. September
Kalenderblatt vom 1. September (Illustrationsbild: © Bildagentur PantherMedia/GRAZVYDAS JANUSKA)

Es ist mit Beginn des neuen Schuljahres etwas untergegangen, aber am 1. September sind wieder einige Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Sie betreffen zum Beispiel Glücksspiele, Busfahrtpreise in Brüssel und Flüssigkeiten im Handgepäck.

Für das Glücksspiel wurden die Regeln verschärft. Ab sofort muss man mindestens 21 Jahre alt sein, um an Online-Glücksspielen teilnehmen zu dürfen oder an Automaten für Sportwetten zu zocken. Bisher galt die Altersgrenze von 18 Jahren. Die gilt hingegen immer noch für Spiele der Nationallotterie: Lotto- oder Rubbellose kaufen, geht weiter ab 18. Online-Casinos dürfen ab sofort keine Boni oder Geschenke mehr vergeben, um Spieler anzulocken. In Tankstellen und Jugendclubs sind Slotmachines nicht mehr erlaubt. Schließlich wurden auch die Regeln für Glücksspielwerbung verschärft. Sie ist generell verboten, nur für den Sport (noch) nicht - hier gilt eine Übergangsfrist.

Autokontrolle und Nutzer der Stib

Wer sein Auto bei der Prüfstelle vorfahren muss und den Kontrolltermin verbummelt, wird künftig wieder zur Kasse gebeten: 9,80 Euro kostet das. Wer den Termin total verschwitzt hat und das erst nach einem halben Jahr bemerkt, muss ein Bußgeld von bis zu 35 Euro zahlen.

Wer in Brüssel vom Auto auf den Bus umsteigen will, sollte wissen, dass die Fahrscheine teurer geworden sind. Die Stib, die Brüsseler Nahverkehrsgesellschaft, verlangt jetzt 2,20 Euro für die Einzelfahrt - zehn Cent mehr als bisher. Ein Tagesticket kostet acht Euro. Wer vom Flughafen Zaventem mit dem Bus in die Hauptstadt fahren will, zahlt jetzt 7,50 statt sieben Euro wie bisher.

Flughafen: Vorschriften für das Handgepäck

Die EU hat die Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck wieder verschärft. Flüssiges und Gele dürfen ausschließlich in kleinen Behältern bis 100 Milliliter mitgeführt werden und müssen obendrein in einem durchsichtigen Plastikbeutel mit einem Höchstvolumen von einem Liter verpackt sein.

Einige Flughäfen hatten die Vorschriften gelockert. weil sie neue Scanner installiert hatten, die mit aus der Medizin bekannter Computer-Tomographie-Technik ausgestattet waren. In Sekundenschnelle erstellen die dreidimensionale Bilder des Handgepäckinhalts. Mit Hilfe dieser CT-Technologie sollten zum einen die Sicherheitskontrollen beschleunigt und zum anderen eben auch größere Mengen Flüssigkeit mitgenommen werden können. Aber die Europäische Union hat Zweifel an der Zuverlässigkeit der neuen Scanner - und deshalb gelten jetzt wieder die verschärften Regeln. Ausgenommen sind (wie bisher) Medikamente und flüssige Babynahrung.

Logopädie für Kinder mit geistiger Beeinträchtigung

Ab sofort übernehmen die Krankenkassen die Logopädiekosten für alle Kinder mit geistiger Behinderung - und zwar unabhängig von deren Intelligenzquotient. Bislang war es so, dass Kinder mit einem IQ unter 86 von Einzeltherapiestunden sozusagen ausgeschlossen waren, weil die Kosten nicht erstattet wurden. Die neue Regelung gilt aber vorerst nur für ein knappes Jahr, das heißt bis zum 30. Juni 2025. Ausgeschlossen sind wie bisher autistische Kinder sowie Kinder, die eine Förderschule besuchen - weil sie schon in den Einrichtungen sprachlich gefördert werden.

Unterstützung für Hausärzte

Hausärzte können, wenn sie in ihrer Praxis Hilfspersonal beschäftigen wollen, dafür eine Prämie beim Landesversicherungsinstitut (Inami) beantragen. Es handelt sich um eine Maßnahme zur Kompensierung von Ausbildungs-, Betriebs- und Infrastrukturkosten.

Die Prämie gilt nur für die erste Einstellung und muss bis zum 31. Oktober beantragt werden. Es gibt dafür zwischen 5.000 und 7.500 Euro - je nachdem, wie viele Anträge eingehen.

Judith Peters

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