Am 1. August tritt im medizinischen Bereich eine Neuerung in Kraft: Die Kosten für chirurgische Eingriffe bei Brustkrebs werden nur noch dann erstattet, wenn diese in einer anerkannten Klinik durchgeführt werden.
Zu diesen Einrichtungen gehören auch die Klinik St. Josef in St. Vith und das St.-Nikolaus-Hospital in Eupen. In der Region stehen zudem unter anderem das CHR Verviers sowie das Citadelle-Krankenhaus und das CHC in Lüttich auf der Liste des FÖD Gesundheit.
Die Nachbehandlung mit Chemo- oder Strahlentherapie in anderen Krankenhäusern wird weiterhin erstattet, insofern diese mit einer anerkannten Klinik zusammenarbeiten.
Im vergangenen Jahr hatte eine Studie ergeben, dass bei Brustkrebspatientinnen, die in einer nicht-anerkannten Klinik behandelt werden, das Sterberisiko um 30 Prozent höher liegt.
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