Bei der elektronischen Stimmabgabe in Flandern, Brüssel und der Deutschsprachigen Gemeinschaft waren bei den Wahlen Fehler unterlaufen. Einige 16- und 17-jährige Wähler, die eigentlich nur für die Europawahl stimmen durften, hatten auch bei den Regional- und Föderalwahlen ihre Stimme abgeben können. Eventuell hat es auch bei der Stimmabgabe der Belgier, die im Ausland leben, Fehler gegeben.
Sechs Listen, unter anderem die MR, hatten deshalb am Donnerstag in der Kammer Beschwerde gegen die Gültigkeit der Wahlen in der Hauptstadtregion Brüssel eingelegt. Doch der Ausschuss, der über die Klagen entscheiden musste und per Losverfahren zusammengestellt wurde, wies die Beschwerden zurück.
Der Ausschuss empfiehlt, das Wahlergebnis vom 9. Juni zu validieren, sich in der anstehenden Legislaturperiode aber mit den Beschwerden zu beschäftigen und den Wahlprozess zu überarbeiten.
Über diese Empfehlung des Ausschusses muss das Plenum der Kammer bei seiner nächsten Sitzung am kommenden Mittwoch entscheiden.
Kay Wagner