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  • 80 Jahre BRF
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Kammer gibt grünes Licht für Einsatz von Frontex-Agenten in Belgien

03.05.202406:15
  • Föderalregierung
  • Kammer
Eurostar-Terminal in Brüssel
Eurostar-Terminal in Brüssel (Bild: James Arthur Gekiere/Belga)

Die Kammer hat in der Nacht das Frontex-Gesetz verabschiedet. Mit dem neuen Gesetz erhalten Mitarbeiter der europäischen Grenzschutzbehörde Frontex die Erlaubnis, Kontrollen durchzuführen und die Ausweisung von Ausländern ohne Aufenthaltsgenehmigung zu begleiten. Sie sollen an den Flughäfen, Häfen und am Brüsseler Südbahnhof eingesetzt werden.

Der Gesetzentwurf zum Einsatz von Frontex-Beamten stammt aus der Feder der föderalen Innenministerin Annelies Verlinden und des Justizministers Paul Van Tigchelt. Das Gesetz sieht den Einsatz von insgesamt höchstens 100 Frontex-Agenten auf belgischem Territorium vor.

Konkret sollen sie in Häfen und Flughäfen arbeiten, außerdem am Eurostar-Terminal im Brüsseler Südbahnhof Midi.

Die Frontex-Agenten sollen aber auch noch eine weitere Aufgabe erfüllen: Sie sollen den belgischen Behörden bei der Rückführung von Ausländern in ihre Ursprungsländer unter die Arme greifen. Bislang durfte nur die föderale Luftfahrtpolizei solche Abschiebungen begleiten. Das erhöhe die Zahl von Beamten, die für solche Missionen zur Verfügung stünden, so Innenministerin Verlinden.

Der Einsatz von Frontex-Agenten in Belgien wird aber an strenge Auflagen gekoppelt sein: So werden die hier eingesetzten Frontex-Beamten der föderalen Polizei unterstellt und unterliegen den gleichen Regeln wie belgische Polizisten, was beispielsweise den Einsatz von Zwang oder Schusswaffen angeht. Außerdem dürfen Frontex-Agenten nicht allein operieren, sondern ausschließlich in Anwesenheit belgischer Polizisten.

Das Gesetz stößt unter Menschenrechtsorganisationen auf heftige Kritik.

schb/sh/km

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