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  • 80 Jahre BRF
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Rücktritt von Van Quickenborne: "Magistrat hat keinen Fehler gemacht"

20.04.202408:24
  • Brüssel
  • Föderalregierung
Van Quickenborne nach dem Rücktritt
Van Quickenborne nach dem Rücktritt am 20. Oktober (Bild: Hatim Kaghat/Belga)

Der Magistrat bei der Brüsseler Staatsanwaltschaft, dem nach dem Terrormord an zwei Schweden im Herbst Fehlverhalten vorgeworfen worden war, hat keinen Fehler gemacht. Zu diesem Ergebnis ist eine interne Untersuchung bei der Staatsanwaltschaft gekommen. Wegen des angeblichen Fehlers war der damalige Justizminister Van Quickenborne zurückgetreten.

Die Vorwürfe an den Magistrat nach dem Anschlag in Brüssel im vergangenen Oktober wogen schwer: Er soll das Dossier des Attentäters nicht bearbeitet haben. Hätte er das gemacht, dann wäre der damalige Attentäter nicht mehr auf freiem Fuß gewesen, als er die beiden Schweden ermordete.

Das sei ein Fehler des Magistrats gewesen, hieß es damals. Justizminister Van Quickenborne trat daraufhin von seinem Amt zurück.

Doch schon damals gab es Stimmen bei der Brüsseler Staatsanwaltschaft, die den Magistrat aus der Schusslinie nahmen. Statt eines persönlichen Fehlers sei eine Verkettung unglücklicher Umstände dafür verantwortlich, dass das Dossier des Attentäters nicht schnell genug bearbeitet worden sei.

Ein internes Disziplinarverfahren und der Hohe Justizrat untersuchten die Sache. Jetzt wurde der Magistrat von jeglicher Schuld freigesprochen.

Van Quickenborne kritisiert diese Entscheidung. "Ein Blinder sieht, dass da ein Fehler gemacht wurde", zitiert ihn die Zeitung Het Nieuwsblad am Samstag.

Der VRT sagte Van Quickenborne, sein Rücktritt sei die richtige Entscheidung gewesen - wegen seiner politischen Verantwortung. Aber in dem Fall müsse auch die Justiz ihre Verantwortung übernehmen.

kwa/est

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