"So sieht man sich wieder", dürfte sich der eine oder andere wohl am Dienstag denken. Ziemlich genau sieben Monate nach dem Ende des Strafprozesses gegen die Terroristen des 22. März treffen sich die Anwälte der Täter und der Nebenkläger wieder vor Gericht.
In dem Zivilverfahren geht es dann also um mögliche Schadensersatzzahlungen an die Opfer und Hinterbliebenen. Insgesamt 1.216 Opfer der Brüsseler Anschläge sind in dem Verfahren vertreten. Konkret werden die Rechtsbeistände der Nebenkläger dabei ihre jeweiligen Forderungen formulieren. Die Verteidigung bekommt im Anschluss das Wort und hat dann die Möglichkeit, die Beträge anzufechten.
Die Gerichtspräsidentin hat nicht auf der Anwesenheit der verurteilten Terroristen bestanden, die meisten von ihnen dürften also aller Voraussicht nach von ihren jeweiligen Anwälten vertreten werden. Das Verfahren findet ohne Geschworenenjury statt, deren Rolle beschränkte sich auf den strafrechtlichen Teil.
Der Schwurgerichtsprozess gegen die Terroristen vom 22. März war am vergangenen 15. September mit der Verkündung der Strafmaße zu Ende gegangen. Acht der Angeklagten waren wegen Mittäterschaft zu zum Teil langen Haftstrafen verurteilt worden.
Bei den Anschlägen waren in der Abflughalle des Brussels Airport und in der Brüsseler Metrostation Maelbeek 35 Menschen getötet und 340 weitere zum Teil schwer verletzt worden.
Roger Pint