Die Entscheidung des Verfassungsgerichts hatte die Politik in Verlegenheit gebracht. So war es nämlich nicht gedacht gewesen. Gezwungen werden sollten 16- und 17-Jährige nicht, wählen zu gehen. Es sollte ein Angebot sein für diejenigen, die sich für Politik interessieren.
Das Verfassungsgericht allerdings sah das anders. Wähler sei Wähler, da könne man grundsätzlich keinen Unterschied machen zwischen Volljährigen und Minderjährigen. Wahlpflicht gelte deshalb auch für die 16- und 17-Jährigen. Das hätte bedeutet, dass sie Strafen riskiert hätten, wenn sie nicht zur Wahl gegangen wären. So wie alle anderen Wähler auch.
Jetzt soll ein Dekret die Lösung bringen, sagte Justizminister Van Tigchelt am Mittwoch nach einer Beratung mit Vertretern der Generalstaatsanwaltschaft. Das Dekret soll klarstellen: Es drohen keine Strafen für 16- und 17-jährige Jugendliche, wenn sie bei der Europawahl im Juni ihre Stimme nicht abgeben werden.
Kay Wagner
Wieder mal nicht zu Ende gedacht?
Wie schnell etwas gehen kann wenn es den hohen Herren nicht passt !
Warum denn dann nicht die Strafe für alle fallen lassen ?
Für eine vierköpfige Familie (2 Volljährige, 2 Minderjährige), welche die Europawahl ignoriert bedeutet diese Massnahme, dass die zwei Jugendlichen im Alter von 16 und 17 Jahren straffrei ausgehen, die volljährigen Eltern hingegen sich strafbar machen.
Das Prinzip, jeder Bürger ist gleich vor dem Gesetz wird hier eindeutig, bewusst und in voller Absicht seitens der Politik mit Füssen getreten.
Frage, wo bleibt der empörte Aufschrei der Bevölkerung, des Europaabgeordneten, der hiesigen Parteien ?