1 Kommentar

  1. ..."konnten aber erstmal nicht wirklich viele griffige Gegenmaßnahmen ankündigen"...
    Dann haben die Herrn ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Der BNP 'compliance codex' gibt den Mitarbeitern vor, keine Kundeninformationen mit Konkurenten zu teilen. Via BATOPIN Zusammenschluss werden aber Kundeninformationen geteilt, von den 4 Grossen. Damit erfürllen alle Mitarbeiter der 4 Grossen den Tatbestand des Arbeitsvertragsbruches. Allen muss daher die Kündigung angedroh/bzw gereicht werden sofern sie nicht beweisen können im Sinne ihres Arbeitsvertrages und vor allem dem vorgegebenen Kundeninteresses gehandelt zu haben, bzw zu handeln ! D.h. die kriminellen Machenschaften ihrer Vorgesetzten zu melden und anzuzeigen !!! Das Vertragsrecht ist da eindeutig ! Politiker die das nicht so sehen wollen, sollten zurück treten !