Als mutmaßlicher Drahtzieher der Anschläge gilt Oussama Atar. Allerdings wird allgemein davon ausgegangen, dass Atar im Syrienkrieg getötet worden ist, bestätigt worden ist sein Tod aber nie. Deswegen ist Atar auch vom Brüsseler Geschworenengericht in Abwesenheit zu lebenslänglicher Haft und 14 Jahren Sicherheitsverwahrung verurteilt worden.
Osama Krayem bekommt lebenslänglich plus zehn Jahre Sicherheitsverwahrung, weil er unter anderem eine der Bomben der Bakraoui-Brüder scharf gemacht haben soll. Krayem ist außerdem bereits in Frankreich für die Anschläge von Paris zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Die lebenslängliche Haftstrafe plus zehn Jahre Sicherheitsverwahrung für Bilal El Makhoukhi werden unter anderem mit seiner Rolle beim Verstecken der Waffen begründet, die bis heute nicht gefunden worden sind.
Mohamed Abrini, der "Mann mit Hut", war bereits in Paris zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Hinzu kommen nun 30 Jahre Gefängnis plus fünf Jahre Sicherheitsverwahrung für die Anschläge von Brüssel. Bei Ali El Haddad Asufi kommen zu den 20 Jahren Gefängnis ebenfalls noch zehn Jahre Sicherheitsverwahrung hinzu, er hatte in Paris bereits zehn Jahre bekommen. Hervé Bayingana Murhiwa wird lediglich für seine Zugehörigkeit zur Terrorgruppe bestraft und kommt deshalb mit milden zehn Jahren Gefängnis davon.
Sowohl Salah Abdeslam als auch Sofien Ayari waren bereits in Paris verurteilt worden - respektive zu lebenslänglich und 30 Jahren Gefängnis. Außerdem sind sie in Belgien zuvor schon zu jeweils 20 Jahren Gefängnis verurteilt worden wegen der Schießerei in der Rue Dries, weswegen es die Geschworenen nicht für nötig gehalten haben, weitere Strafen im Zusammenhang mit den Anschlägen von Brüssel zu verhängen.
Terrorprozess von Brüssel: Gericht und Geschworene einigen sich auf Strafmaße
Boris Schmidt