Die Flüchtlinge besetzen das Haus in der Brüsseler Rue de la Loi bereits seit April. Es soll sich bei ihnen um Asylbewerber handeln, die aus Platzmangel keinen regulären Unterbringungsplatz von Fedasil bekommen haben.
Bereits im Juni hatte das Brüsseler Arbeitsgericht entschieden, dass der Föderalstaat für menschenwürdigere Lebensbedingungen für die Flüchtlinge sorgen müsse. Außerdem hat das Arbeitsgericht dem Staat Strafzahlungen auferlegt. Auch gegen dieses Urteil ist der belgische Staat in Berufung gegangen.
Der Friedensrichter zieht das als Begründung für sein Urteil heran: Wenn der Föderalstaat und Fedasil die Flüchtlinge wie gefordert menschenwürdig untergebracht hätten, dann hätten diese Menschen ja in dem besetzten Haus keinen Strom und kein Wasser verbrauchen müssen, so die Argumentation des Gerichts. Deshalb müsse der Staat diese Kosten nun eben übernehmen.
Asylstaatssekretärin De Moor hat in diesem Zusammenhang auch erneut bekräftigt, dass Menschen keinen Vorrang auf den Wartelisten für Aufnahmeplätze bekommen würden, nur weil sie Häuser besetzten. Außerdem hätten die Hausbesetzer die Möglichkeit gehabt, in den Notaufnahmezentren für Obdachlose der Stadt Brüssel unterzukommen.
Boris Schmidt
Das ist mal wieder so eine "histoire belge". Wenn der Staat sich nicht drum kümmern will, soll man diese Leute zurück nach Hause schicken.