Die Anpassungen des Texts zielen darauf ab, dass weder Streiks noch Guerillaaktionen beispielsweise von Umweltschutzorganisationen mit Demonstrationsverboten bestraft werden sollen.
Es ist vorgesehen, dass Richter Demonstrationsverbote nur bei Verurteilungen für bestimmte Straftaten erwägen dürfen, etwa bei Brandstiftungen oder mutwilligen Körperverletzungen. Außerdem müssen sie in jedem Fall abwägen, wie schwer die Straftaten wiegen im Vergleich zur Einschränkung der Grundrechte der Betroffenen.
Wenn jemand ausschließlich politische, gewerkschaftliche, humanitäre, philosophische, umweltpolitische oder bürgerrechtliche Ziele verfolgt und die öffentliche Ordnung nicht schwer gestört hat, soll kein Demonstrationsverbot verhängt werden dürfen.
Die linksextreme PTB hat im Justizausschuss gegen den Gesetzentwurf gestimmt und wirft der Regierung weiter vor, das Demonstrationsrecht aushebeln zu wollen.
Die N-VA hat sich enthalten und kritisiert, dass die Regierung vor den Linken in die Knie gegangen sei und das Gesetz so ausgehöhlt habe, dass es jeglichen Sinn verloren habe. Auch der rechtsextreme Vlaams Belang hat sich enthalten.
Boris Schmidt