Im Prozess um die Terroranschläge in Brüssel vom März 2016 haben Opferanwälte die Neueinstufung des Straftatbestands im Fall von vier Anschlagsopfern gefordert.
Sie hatten zwar überlebt, hätten aber durch das traumatische Ereignis so viel Leid erlitten, dass sie den Entschluss fassten, aus dem Leben zu gehen - teils durch Suizid, teils durch Sterbehilfe. Einige von ihnen waren bereits psychisch vorbelastet.
Da sie nicht direkt beim Anschlag ums Leben gekommen sind, werden ihre Fälle als versuchter Mord gewertet. Die Anwälte fordern, dass die Tat als vollendeter Mord eingestuft wird, weil die Anschläge und der Tod der Menschen in direktem kausalen Zusammenhang stünden.
belga/fk