1 Kommentar

  1. Es gibt kein Recht, mittels Streikposten einen Betrieb zu blockieren. Wie sonst könnten Gerichtsvollzieher die Aufhebung einer Blockade verlangen ? Ein Gerichtsvollzieher und Gerichte sind ans Recht gebunden.

    Die gängige Praxis, dass Streikposten Betriebe blockieren bei Sozialkonflikten, ist eigentlich Selbstjustiz. Warum haben die Gewerkschaften nie für eine Legalisierung dieser Praxis gesorgt ? Hat es Versuche gegeben ?