Hintergrund war die Wortwahl des Geschworenen, als er Geheimdienstexperten zur Unterkunft der Terroristen in der Rue Dries in der Brüsseler Stadtgemeinde Forest befragte. Dabei sprach der Mann von einer "operativen Zelle", der Salah Abdeslam angehört habe.
Die Anwälte Abdeslams bestreiten aber jegliche Beteiligung ihres Mandanten an den Terroranschlägen von Brüssel, deshalb könne er auch keiner "operativen Zelle" der anderen Verdächtigen angehört haben. Die Formulierung des Geschworenen lege also nahe, dass dieser nicht unparteilich sei. Die Vorsitzende Richterin Laurence Massart gab der Verteidigung nach Beratungen Recht und entband den Mann von seinen Pflichten. Die Fortsetzung des Prozesses ist dadurch aber nicht gefährdet.
Bei den eigentlichen Aussagen der Vertreter der Geheim- und Sicherheitsdienste ging es derweil vor allem um abgehörte Gespräche, die die Angeklagten im Gefängnis geführt haben. Außerdem bestätigte der ehemalige Vorsitzende des Anti-Terror-Stabs OCAM, dass vier der zehn Angeklagten vor den Anschlägen am Flughafen Zaventem und in der Metrostation Maelbeek auf einer Liste des OCAM für ausländische terroristische Kämpfer gestanden hätten.
Dabei handelte es sich um Mohamed Abrini, bekannt als "der Mann mit dem Hut", Bilal El Makhoukhi, Oussama Atar und auch Salah Abdeslam. Letzterer sei allerdings nie tatsächlich nach Syrien gereist. Die drei Selbstmordattentäter von Brüssel seien ebenfalls auf einer Liste geführt worden, so der OCAM weiter.
Boris Schmidt