Die Angeklagten im Brüsseler Terrorprozess dürfen nicht mehr nackt untersucht werden, wenn sie sich dabei niederknien müssen. Das hat das Brüsseler Berufungsgericht entschieden.
Belgien müsse diese Praxis beenden. Sie verstoße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und sei illegal. Die Angeklagten hatten Klage eingereicht, weil sie beim Transport vom Gefängnis zum Gerichtssaal so durchsucht wurden.
Diese Art der Untersuchung sei aber nur dann erlaubt, wenn Flucht- und Angriffsgefahr bestehe, so das Gericht. Auch das Verbinden der Augen sei nur in seltenen Fällen gestattet. Bei Verstößen muss der belgische Staat ein Zwangsgeld von 1.000 Euro zahlen.
Beim eigentlichen Terrorprozess kommen in dieser Woche weitere Opfer der Anschläge zu Wort. Die Zeugenaussagen der Opfer sollen noch bis Ende März fortgesetzt werden.
Bei den Anschlägen vom 22. März 2016 waren 32 Menschen getötet worden, fast 300 weitere Menschen wurden verletzt. Angeklagt sind zehn mutmaßliche Terroristen, darunter Salah Abdeslam und Mohammed Abrini.
belga/vk