Das hat eine Sprecherin des Ministeriums am Samstag bestätigt. Zunächst hatte das Ministerium die Entscheidung respektiert. Per Eilverfahren hatte ein Gericht Ende Dezember entschieden, Nacktdurchsuchungen müssten individuell rechtfertigt werden.
Am Mittwoch hatte die Vorsitzende Richterin den Generalkommissar der Föderalen Polizei, Marc De Mesmaeker, dazu vorgeladen. De Mesmaeker bestätigte, dass inzwischen tatsächlich Risikoanalysen der einzelnen Angeklagten erstellt würden. Gleichzeitig verteidigt die Polizei die Anwendung strenger Sicherheitsmaßnahmen gegen die Angeklagten.
Um die systematischen Nacktdurchsuchungen hat sich seit Prozessbeginn eine heftige Polemik entwickelt, die den Fortgang immer wieder behindert.
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