Die Verhandlung kann nicht fortgesetzt werden, wenn ein Angeklagter nicht vor Ort ist oder durch einen Anwalt vertreten wird. Daraufhin bezeichnete die Richterin die beiden Anwälte von nun an als Pflichtverteidiger.
Zuvor hatte es bereits einen weiteren Vorfall gegeben, als die von der Polizei ausgestellten Dokumente, die die Nackt-Durchsuchungen rechtfertigen, in niederländischer Sprache abgegeben wurden. Da die Verfahrenssprache Französisch ist, mussten die Texte zunächst übersetzt werden.
Der Angeklagte Abrini gab im vergangenen Monat bei seiner Verlegung vom Gefängnis in den Gerichtssaal zu verstehen, dass er Unruhe stiften und ein Messer verstecken wolle. Dies geht aus einer Risikoanalyse hervor, von der die Polizei ausging, um eine Nacktdurchsuchung zu rechtfertigen. Die Analyse wurde am Donnerstagmorgen zu Beginn der Anhörung im Prozess verlesen.
alle/cd