Das Klima beim Brüsseler Terrorprozess wird immer vergifteter. Wieder und wieder wird das Verfahren durch externe Faktoren gestört. Jetzt ist es die nicht enden wollende Polemik um den Transport der Angeklagten vom Gefängnis zum Gerichtsgebäude.
Bislang war es so, dass die sich vor der Überführung bei jeder Leibesvisitation nackt ausziehen mussten. In der vergangenen Woche hatte die Verteidigung ein Eilverfahren angestrengt, um diese "Nackt-Durchsuchungen" zu unterbinden. Und das Gericht gab dem Antrag statt. Demnach dürfe eine solche Maßnahme nicht systematisch durchgeführt werden, sondern müsse in jedem Fall begründet werden.
Doch haben sich die Angeklagten nach Angaben ihrer Verteidiger und auch nach eigener Aussage am Dienstag doch wieder entkleiden müssen. Die Vorsitzende Richterin verlangte daraufhin eine Stellungnahme der Polizei. Doch der anwesende Beamte bestand darauf, dass er nur anonym, also unerkennbar, vor dem Gericht aussagen wolle.
Der Richterin blieb also nichts anderes übrig, als das Verfahren erneut zu unterbrechen. Für Mittwochmorgen hat die Föderale Polizei eine schriftliche Stellungnahme in Aussicht gestellt.
Roger Pint