Das ist per Einstweiliger Verfügung entschieden worden. Mit den systematischen Nacktkontrollen würden die Menschenrechte verletzt, urteilte ein Richter.
Sechs der Angeklagten hatten gegen die Praxis geklagt. Ihrer Forderung, nicht mehr mit verbundenen Augen zum Ort des Prozesses gebracht zu werden, wurde nicht stattgegeben.
belga/mh